Ist es auch. Aber muss das wirklich so sein?
Wir meinen nein und sagen dies auch! Nahezu jeder bereits gekündigte und abgerechnete Vertrag birgt noch erhebliche Erstattungspotentiale - auch über bereits vorliegende BGH Urteile hinaus.
Die Abrechnungen nach der Laufzeit sind meist so intransparent, dass eine Überprüfung oftmals nicht möglich ist. Oder können Sie nachvollziehen wie Ihr Geld angelegt war, wie sich die ausgewiesenen Rückkaufswerte, Kapitalerträge oder Überschussbeteiligungen wirklich ermitteln?
Sie haben den Werbeversprechen vertraut, dass es sich bei dem Vertrag um die richtige Wahl zur Absicherung Ihres Ruhestandes handelt?
Sie haben jahrelang in einen Versicherungsvertrag eingezahlt und darauf vertraut, dass sich Ihr Geld positiv entwickelt und Sie mehr bekommen, als Sie eingezahlt haben?
Und nun schauen Sie sich die Abrechnung an und verstehen nicht, wo Ihr Geld geblieben ist? Oder fragen sich warum Ihnen das niemand im Vorwege gesagt hat?
Weil es völlig normal ist und niemand wirklich darüber spricht. Jahr für Jahr werden bis zu 5 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge vorzeitig gekündigt.
Nach vorsichtigen Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg beträgt der Verlust für jeden dieser Verträge ca. 3.500 Euro. Das würde einem jährlichen Verlust für die Kunden von 17.500.000.000 Euro entsprechen, aber niemand weiß wirklich wie groß dieser volkswirtschaftliche Schaden tatsächlich ist.
Und mal Hand aufs Herz - hätten Sie das geahnt? Es ist also wie gesagt völlig normal, dass sie auch nach jahrelanger Beitragszahlung weniger ausgezahlt bekommen, als sie eingezahlt haben.
Aber nehmen wir einfach mal an, Sie hätten dies nicht akzeptiert und hätten nun Ihre Ansprüche durch einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen wollen. Dann wäre natürlich die Frage der Kosten auf Sie zugekommen.
Eine Klageeinreichung kostet in der Regel sehr viel Geld. Das zu tragende Prozesskostenrisiko (Kosten für den eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt und für das Gericht) liegt häufig bei mehr als dem Doppelten der Klagesumme. So betragen beispielsweise bei einem Streitwert von 1.500 Euro die Verfahrenskosten für alle Instanzen rund 3.300 Euro.
Das dieses Risiko niemand gern auf sich nimmt, versteht sich von selbst. Dies weiß auch die Versicherungswirtschaft und kalkuliert damit.
Unter http://rvg.pentos.ag/ erfahren Sie auf einen Blick die Kosten aller möglichen Instanzen.
Durch Einleitung der richtigen juristischen Schritte lassen sich häufig alle eingezahlten Beiträge nebst einer angemessenen Verzinsung zurückholen. Und dieses für Sie völlig risikolos. Wenn Sie wissen möchten, wie das geht:
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