Erfahren Sie von den 8 Lügen über Versicherungen als Kapitalanlage
Mit dem Wissen über Altersabsicherung, Versorgungslücke, Rentensparplan usw. ist das so eine Sache ...
... weil der Unterschied so enorm ist, zwischen dem, was Sie wissen sollten und dem, was man Ihnen glauben machen will. Nachfolgend haben wir einige scheinbar wahre Aussagen für Sie zusammengefasst, die Sie immer wieder zum Thema "Versorgungslücke" zu hören bekommen werden.
Man will Ihnen Glauben machen ...
Unter hohen Renditen verstehen wir Größenordnungen von jährlich 8 Prozent und mehr. Die Lebensversicherer werben mit Renditen von 6 bis 7 Prozent, wobei sie verschweigen, dass man in den ersten 10-15 Jahren überhaupt keine Rendite erzielt. Das liegt daran, dass von den eingezahlten Beiträgen ein beliebig(!) hoher Anteil an Kosten einbehalten werden kann. Wir haben schon Verträge gesehen, bei denen bei Ablauf weniger herauskam, als der Kunde insgesamt an Beiträgen entrichtet hat. Da Sie als Kunde keinen Kontoauszug wie z.B. bei der Bank bekommen, können Sie auch nicht nachvollziehen für welche Dienstleistung wieviel an Kosten aus dem Guthaben entnommen wurde.
Tatsache ist: Nur der Betrag - der sogenannte "Sparanteil" - der nach sämtlichen Kosten übrig bleibt, wird verzinslich angelegt. Dieser Sparanteil kann sogar - je nach "wirtschaftlicher Lage" des Unternehmens - durchaus auch einmal 0,- € betragen.
Die Verbraucherschützer bestätigen unsere eigenen Berechnungen, wonach die echte Rendite auf den eingezahlten Beitrag oftmals nur zwischen 1 - 2 % liegt. Der Risiko-Schutz ist bei vielen Direktversicherungen für weniger als die Hälfte des Beitrages in einer kapitalbildenden oder fondsgebundenen Lebensversicherung.
Da es sich bei einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung um langfristige Investitionen für die Altersabsicherung bzw. für die Versorgungslücke handelt (oft 30 Jahre und mehr), zählen diese zu Unrecht gelobten Produkte eher zu den unsicheren Sparformen, wenn man zwei gravierende Gefahren ins Auge fasst:
A) Wer garantiert Ihnen, dass die Währung "Euro" für die nächsten 30 Jahre stabil ist oder überhaupt noch existiert? Die Lebensversicherer legen zwar ein Großteil der Gelder auch in Sachwerten an, doch bei der Inflation 1923 und der Währungsreform 1948 gehörten die Lebensversicherten zu den Verlierern. Die Sachwerte gehörten nicht ihnen, sondern den Konzernen. Gegen Inflation und Währungsreform sind solche Geldwert-Anlagen keineswegs geschützt, im Ernstfall platzt Ihre Altersabsicherung wie eine Seifenblase!
Unser Rat: Fragen Sie doch mal Ihre Großeltern, wie das damals war!
B) Da Sie keine Sparform im herkömmlichen Sinn haben, sondern ein Stück Papier mit einem Versprechen (garantierte Versicherungssumme bei Tod und bei Erleben) in Ihrem Ordner haben, kann dieses Versprechen doch nur eingelöst werden, wenn Ihr Vertragspartner zum Auszahlungszeitpunkt noch existiert. Gerade in der heutigen Zeit treten aber in der LV-Branche immer mehr Bedenken auf, ob denn alle Gesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen überhaupt noch nachkommen können. Die Pleite der "Mannheimer" beweist dies nachdrücklich. Durch den Wegfall der Steuerfreiheit bei Lebensversicherungen sind die Umsätze und somit weitere Einnahmen der Versicherungsgesellschaften stark gesunken (nach Angaben von Fitch Ratings 65-75%). Aus diesem Grund sind weitere finanzielle Schieflagen nicht auszuschließen.
Die Pleite der Mannheimer Lebensversicherung [Video]
Wichtig: Die Lebensversicherung ist nur ein Versprechen, auf das Sie als Kunde hoffen müssen, dass es irgendwann einmal eingelöst wird. Für die Altersabsicherung (Versorgungslücke) also denkbar ungeeignet.
Diese Aussage stimmt sogar. Es gibt nur einen kleinen Haken. Halten Sie sich gut fest! Die Höhe der Kosten ist nicht garantiert. Das bedeutet, dass wenn Sie beispielsweise 100,- € monatlich einzahlen, Ihnen die Versicherung von jedem Beitrag z.B. 30% an Kosten einbehält. Die 2,25% Zinsen erhalten Sie dann auf den Sparanteil von 70%. Und jetzt kommt's: Weil die Kosten in solchen Verträgen nicht garantiert(!) sind, kann bei "schlechter wirtschaftlicher Lage" sogar bis zu 100% Ihres Beitrages für Kosten einbehalten werden. Auf den Rest - den sogenannten "Sparanteil" in Höhe von 0,-€ - bekommen Sie dann 2,25% Zinsen.
Garantiert!
Eine gängige Praxis der Versicherungsgesellschaften: Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit dem Rückkaufswert nicht einverstanden sind und sich mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zur Wehr setzen, müssen Sie sich auf ein langwieriges und kostspieliges Prozessieren gefasst machen. Die Gegenseite finanziert dabei ihre besten Anwälte aus den Beiträgen der Versicherungsnehmer. Diese Art des Umgangs mit reklamierenden Kunden scheint sehr preisgünstig zu sein, denn im Schnitt fließen ca. 15% der Beitragseinahmen der Versicherer in die Abwehr/Nachregulierung von berechtigten Kundenforderungen.
Man muss sich das einmal verdeutlichen: Sie als Kunde mit berechtigten Ansprüchen finanzieren mit Ihrem eigenen Geld den Prozess gegen sich selbst!
Man soll weiterbezahlen, "weil der Rückkaufswert jetzt schlecht ist und mit weiteren Einzahlungen ja immer besser wird."
Tatsache ist, dass sich mit weiteren Einzahlungen Ihr Verlust erheblich vergrößert! "Rückkaufswert" ist ein einfach schöneres Wort für "Guthaben". Beiträge, welche durch beliebig variierbare(!) Kosten verbraucht werden, gehen nicht erst mit der Kündigung, sondern mit jeder Beitragszahlung verloren. Wenn selbst nach 10-15 Jahren noch nicht einmal das eingezahlte Geld vorhanden ist, kommt auch beim Sparer langsam der Verdacht auf, dass mit seinem hart ersparten Geld nicht treuhänderisch umgegangen wird. Wenn sogar Gelder für die Abwehrung der eigenen Ansprüche aus dem Guthaben entnommen werden, kann die richtige Aussage nur lauten: "Mit jeder Beitragszahlung verlieren Sie viel Geld!"
"Um Verluste durch die Kündigung auszugleichen, soll man den Vertrag zumindest ruhen lassen. Es gibt sonst keine Anlageform welche eine garantierte Mindestverzinsung von 2,25% bietet."
Das Eine wie das Andere ist für den Kunden eine äußerst verlustreiche Variante: Am vorhandenen Vertragsguthaben (Rückkaufswert) nimmt der Versicherer einen Stornoabzug vor und bei Beitragsfreistellung wird der Vertrag weiterhin mit Verwaltungsgebühren belastet. Für den Kunden wird damit praktisch keine Rendite mehr erwirtschaftet und der Gewinn verbleibt bei der Versicherung. Seine bereits eingezahlten Beiträge schmelzen dahin wie Butter in der Sonne.
Unser Tipp: Verkaufen Sie Ihre Police und legen Sie den Rückkaufswert als Anlage in internationale, konservative Aktienfonds an. Parallel dazu bedienen Sie einen Fondsparplan in der Höhe Ihrer bisher geleisteten Beiträge. Für viele ist damit das Thema "Altersabsicherung/Versorgungslücke" erledigt.
Riester ist keine zusätzliche Altersvorsorge!
Der Herausgeber des MAP-Reports formuliert das ganz drastisch: "Ich halte die Riesterrente für gefährlich.Es wird dem Kunden die Illusion verkauft, mit Riester seine Altersvorsorgeprobleme gelöst zu haben. Das ist falsch." (Der Versicherungsprofi 19/06) Mit der Riesterrente werden nur die Rentenkürzungen der letzten Jahre ausgeglichen. Noch nicht berücksichtigt ist dabei die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre.
Niemand schenkt Ihnen etwas - schon gar nicht uneigennützig!
Lassen Sie sich nichts anderes erzählen: Der Staat schenkt Ihnen nichts für die Riesterrente. Die Fördermittel sind Zulagen, die an bestimmte Prämissen gebunden sind. Erfüllen Sie die Prämissen in der Ansparphase nicht mehr, erhalten Sie die Zulagen nicht mehr. Erfüllen Sie die Prämissen in der Auszahlungsphase nicht mehr, so müssen Sie die erhaltenen "Geschenke" ratierlich abzahlen bis alle Zulagen wieder beim Staat sind. Diese Rückzahlung erfolgt zum Wert der späteren Kaufkraft, so dass sie nach Inflation weit mehr zurückzahlen, als dies heute absehbar ist.
ARD Monitor über die Riesterrente - 10.Januar 2008 [TV-Beitrag]
Wahrheit über Riester-Rente vom Bund der Sparer [pdf-Infoblatt]
Wissenswertes zur Riester-Rente [pdf-Infoblatt]
Warum die Wahrheit über die Riesterrente, ab Frühjahr 2008 rauskommt [pdf-Infoblatt]
Der Bausparvertrag wird von Banken, Bausparkassen und auch Maklern gerne für die Altersvorsorge angeboten. Für Ihre Altersabsicherung ist die Rendite jedoch viel zu gering. Auch als Sparprodukt für Ihr Eigenheim ist der Bausparvertrag nicht das ideale Produkt, obwohl (oder gerade weil) er von den entsprechenden Vertretern wegen des "günstigen" Darlehens nahezu immer empfohlen wird. Lassen Sie sich jedoch nie durch "Prämien", "günstige Darlehen", "Steuervorteile" und sonstige "Lockvögel" "an der Nase herumführen". Es zählt immer das, was unter dem Strich herauskommt.
Und hierbei ist die Finanzierung von Wohneigentum durch Bauspverträge immer der nachweislich schlechteste Weg und als Altersvorsorge ein absoluter Flop.
Für die Versorgungslücke, Altersabsicherung usw. kommen nur internationale, konservative Aktienfonds in Frage. Diese sind langfristig sicherer, flexibler und ertragreicher.
Zitat :
"Viele Sparer haben mit Aktienfonds schon viel Geld verloren. Deshalb soll erst in Aktienfonds investiert werden, wenn schon drei Lebens- bzw. Rentenversicherungen als sichere Altersvorsorge abgeschlossen worden sind. Die gesunde Mischung macht's!"
Das pauschalisierte Argument mit dem "Geld verlieren" werden Sie immer wieder zu hören bekommen. Dazu muss man ganz deutlich betonen, dass Aktienfonds keineswegs gleich Aktienfonds ist.
Tatsächlich ist es so, dass von den über 10.000 in Deutschland zum Handel zugelassenen Fonds weniger als 1% (!) für die private Altersabsicherung geeignet sind. Und dies sind alles ausschließlich internationale, konservative Aktienfonds. Bei diesen Spitzenfonds gab es langfristig noch nie Verluste - im Gegenteil. Die Renditen waren immer deutlich höher als z.B. bei jeder Kapitallebensversicherung. Deutsche Banken und Versicherungen kaufen deshalb selbst diese renditestarken Fonds und preisen Ihnen als Kunde am Schalter die hauseigenen Produkte als sicherer und attraktiver an.
Experten raten: "Nicht alles auf ein Pferd setzen!"
Breit streuen ist wichtig, deswegen: als Laie und Unerfahrener, keine Investitionen in Einzelaktien. Es gibt bessere Alternativen!
Was die Sicherheit betrifft: Fondsanteile des Anlegers dürfen nach § 31 des Investmentgesetzes (sogenanntes Sondervermögen) nicht in die Haftungsmasse der Investmentgesellschaft fallen.
Das heißt: Selbst bei Konkurs der vermittelnden Bank, der Versicherung oder sogar der Investmentgesellschaft selbst erleidet das Guthaben des Anlegers keinen Schaden. Im Falle eines Konkurs werden Ihre erworbenen Fondsanteile auf eine andere Gesellschaft übertragen.
Die Angst der Deutschen vor Aktienfonds - vom Bund der Sparer [PowerPoint-Präsentation]
Sie wünschen eine Beratung?